Freitag, 16.01.26 15:01Uhr
10.3°C

AmtsgerichtPolizei sucht bei Leverkusener illegale Böller, findet verbotene Messer

2 min
Ein Saal im Amtsgericht Leverkusen.

Ein Saal im Amtsgericht Leverkusen.

Ein Leverkusener hatte Böller im Internet angeboten, bei einer Durchsuchung fand man dann zwei Waffen.

Der Termin am Leverkusener Amtsgericht war in der ersten Januarwoche noch zeitlich passend angesetzt, denn immer noch hört man nachts gelegentlich Böller explodieren. Die Anklage gegen einen 23-jährigen Mann lautete auf Erwerb, Beförderung, Verkehr oder Umgang von und mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Die Ermittlungen gegen den Leverkusener hatte die Polizei eingeleitet, weil der Mann im Internet nicht legal Böller angeboten hatte. Vor dem Leverkusener Amtsgericht zeigte sich, dass solche Verkaufsangebote Folgen haben, sobald die Polizei davon erfährt. Der Handel mit Feuerwerk unterliegt strengen Regeln. Bei einer Hausdurchsuchung fand man dann bei dem Mann zwar keine illegalen Böller, aber zwei Springmesser.

Der Vorwurf des Handels mit explosiven Stoffen blieb also nicht bestehen. Springmesser zu besitzen, bei denen die Klinge vorn herausschnellt, ist laut Waffengesetz verboten, weshalb es trotzdem zu der Verhandlung kam, zu der der 23-Jährige aber nicht erschienen war. Immerhin kam aber seine Anwältin.

Die schlug gleich vor, man könne doch gleich die Sache ganz einstellen, weil sich der ursprüngliche Vorwurf nicht beweisen ließ, sei die Angelegenheit doch glasklar. In der Kriminalitätsakte beim Bundeszentralregister sei nur eine geringfügige Sache hinterlegt, die lange her sei, argumentierte sie. Richter Thomas Nagel ging darauf ein, aber er stellte fest, dass ein Angeklagter, der nicht einmal vor Gericht erscheine, nicht mit Geschenken in Form einer Einstellung seines Verfahrens rechnen könne. Er stellte das Verfahren vorläufig unter der Auflage ein, 600 Euro an den Opferschutz-Verein „Weißer Ring“ zu zahlen.