Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiterhin für rechtmäßig.
Klage abgewiesenBundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag weiterhin für rechtmäßig

Der Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungskonform.
Copyright: dpa
Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiterhin für rechtmäßig. In einer am Montag verkündeten Entscheidung wiesen die obersten deutschen Finanzrichter die Klage eines Ehepaars aus Bayern ab. Dieses hatte gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 geklagt. (afp)