Der rechtsextreme Markus Beisicht durfte nicht zur OB-Wahl antreten und schaffte es auch nicht erneut in den Stadtrat.
Wahlprüfungsauschuss legt sich festBeisichts Ausschluss von Leverkusener OB-Wahl soll korrekt gewesen sein

Im Wahlprüfungsausschuss steckte er eine Niederlage ein, jetzt will Markus Beisicht vor Gericht ziehen.
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Der Wahlprüfungsausschuss hat am Donnerstag, 15. Januar, noch einmal festgestellt, dass der Ausschluss von Markus Beisicht von der Oberbürgermeisterwahl rechtens war. Am 10. Juli 2025 hatte der Leverkusener Wahlausschuss beschlossen, dass der rechtsextreme Markus Beisicht nicht Oberbürgermeister werden darf und ihn deshalb von der Wahl zum Stadtoberhaupt ausgeschlossen. Das war drei Monate vor der Wahl. Grundlage ist die NRW-Gemeindeordnung. Als OB wählbar ist nur, wer „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“. Daran gibt es aber aus Sicht der Verwaltung berechtigte Zweifel, denn laut einem Dossier vom Verfassungsschutz ist die Verfassungstreue Beisichts nicht gegeben.
Beisicht wollte als OB-Kandidat für den rechtsextremen „Aufbruch Leverkusen“ antreten. Im Wahlprüfungsausschuss fuhr er ein entsprechend schweres rhetorisches Geschütz auf: Was hier laufe, gehe vielleicht im iranischen Wächterrat oder in Nordkorea. In diese Tradition stelle man sich, wenn man die Grundrechte der Wählbarkeit kappe. Es gehe einzig darum, ihn als missliebigen Kandidaten und den „Aufbruch“ aus dem Rat auszuschließen.
Beisicht ist überzeugt, dass die Nichtzulassung in Leverkusen, die neben dem Leverkusener Wahlausschuss auch der Landeswahlausschuss bestätigt hatte, komplett rechtswidrig sei. Er will jetzt vor das Verwaltungsgericht ziehen mit dem Ziel, dass Wahlen wiederholt werden sollen, auch die zum Stadtrat.
Verfassungsschutz hatte Dossier erstellt
Er habe nie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sagt er. Das Dossier des NRW-Verfassungsschutzes kommt zu einem anderen Ergebnis. Die Auswertung hatte die Leverkusener Stadtverwaltung beim Verfassungsschutz angefordert.
Zur Kommunalwahl durfte Beisicht unbenommen als Spitzenkandidat mit dem von ihm geleiteten Verein „Leverkusener Aufbruch“ antreten. Er fuhr dann allerdings ein auch für seine Verhältnisse schlechtes Ergebnis ein. Beisicht glaubt, dass ihm die Nichtzulassung zur OB-Wahl auch seinen Sitz im Rat gekostet hat: Er sei dadurch insgesamt zu wenig beachtet worden.
Beisicht beklagt, er habe gar keine Zeit gehabt, sich ausführlich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen, dem widerspricht die Verwaltung. Ihm sei nicht mitgeteilt worden, dass ein Dossier über ihn angefordert worden sei, das sei Täuschung, beklagt er sich im Ausschuss. Man habe das Ergebnis abwarten müssen, im Dossier hätte Beisicht ja auch entlastet werden können, so die Argumentation der Verwaltung.
Um die Inhalte des Dossiers selbst, also weshalb Beisicht als nicht geeignet fürs Oberbürgermeisteramt angesehen wird, ging es nicht in der Sitzung. Das ist auch nicht öffentlich, auch Beisicht hat es bisher nicht freigegeben, obwohl er das wohl dürfte.
Wie schlecht es um die Meinungsfreiheit stehe, könne man auch daran sehen, dass er als Russland-Sympathisant im letzten Jahr bei Banken als Extremist gelistet sei, neben „irgendwelchen Mafia-Größen“. Nur bei der Sparkasse bekomme er noch ein Konto, große Banken hätten ihm das Konto gekündigt.
