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WGLLeverkusener Stadt-Tochter beendet Rechtsstreit mit Wolfgang Mues

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Die Zentrale der Wohnungsgesellschaft Leverkusen in Wiesdorf

Die Zentrale der Wohnungsgesellschaft Leverkusen in Wiesdorf

Der frühere Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft, Wolfgang Mues, musste seinen Posten Ende Januar 2022 räumen und hatte dagegen geklagt.

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL) und deren früherem Geschäftsführer, Wolfgang Mues, ist beendet. Die WGL zieht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zurück und erkennt  damit das für sie ungünstige Urteil des Oberlandesgerichts Köln faktisch an. So steht es in einer Mitteilung der städtischen Tochtergesellschaft von Donnerstag.

Damit endet eine juristische Auseinandersetzung zwischen Mues und der WGL, die ihren Ursprung in der Abberufung des Managers durch den Stadtrat im Januar 2021 hatte. Die Stadtratsmehrheit wollte Mues nur noch einen Vertrag bis zu dessen Eintritt in die Rente anbieten – bis Mitte 2024. Das wollte der aber nicht. Die Verhandlungen im Spätwinter 2021 blieben ergebnislos. Daraufhin kündigte der Stadtrat dem Manager, dem fachlich niemand etwas vorwarf, mit Verweis auf dessen Alter. Damit sah sich Mues wegen seines Alters diskriminiert und zog vor Gericht.

Die zuständige Kammer für Handelsfragen beim Landgericht Köln gab aber der Stadt im Februar 2023 recht. Sie wies Mues' Klage gegen seine Kündigung ab. Doch Mues gab sich nicht geschlagen und zog mit einer Berufung vor die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Köln. Die Richter dort sahen die Sache anders als die Kollegen beim Landgericht.

Sie gaben Mues Recht und sprachen ihm eine Entschädigung zu. Wann dieses Urteil erging, konnte Gerald Hochkamer, Mues' Nachfolger als Chef der WGL, am Donnerstag auf Nachfrage des „Leverkusener Anzeiger“ nicht sagen. Zur Höhe der Entschädigung wollte er sich nicht äußern. „Wir machen keine öffentlichen Aussagen zu der Entschädigung“, so Hochkamer. 

Das OLG-Urteil wiederum wollte die WGL so nicht stehen lassen und beantragte Revision beim Bundesgerichtshof. „Aufgrund der höchstrichterlich nicht geklärten komplexen Rechtslage, bei der auch europarechtliche Vorgaben und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu berücksichtigen waren, wurde die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen“, heißt es dazu in der WGL-Mitteilung. Ziel der WGL war die Wiederherstellung des Urteils der ersten Instanz, also des Landgerichts Köln. 

Allerdings blieb das Ansinnen ohne Erfolg: „Ende vergangenen Jahres (also knapp fünf Jahre nach der Kündigung) teilte der BGH nun die Absicht mit, die Revision zurückzuweisen“, schreibt die WGL dazu. Daraufhin beschloss das städtische Tochterunternehmen, die Revision des OLG-Urteils nicht weiter zu verfolgen: „Damit ist das Kapitel Wolfgang Mues für die WGL nun endgültig abgeschlossen.“