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KommentarDer Rechtsstaat muss wehrhaft sein und das Risiko eingehen

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Kommunalwahl 2025. Bild: Ralf Krieger

Die OB-Wahl 2025 fand ohne den Kandidaten Markus Beisicht statt.

Kommentar zu den Nachwehen der Leverkusener Oberbürgermeisterwahl wegen der  Nichtzulassung von Markus Beisicht.

Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein: In der Frage Beisicht hat man das jetzt beherzigt. Die Stadtverwaltung hat dafür ein Lob verdient, auch wenn Beisichts Ausschluss von der OB-Wahl keine Kleinigkeit ist und die Nichtzulassung des Rechtsextremen zur der Oberbürgermeisterwahl vom Verwaltungsgericht später durchaus noch gekippt werden könnte.

Leider sind die Erkenntnisse in dem Papier des Verfassungsschutzes nicht veröffentlicht worden. Aber viele, die Beisicht seit Jahren beobachten müssen, können daran zweifeln, dass Beisicht „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“, wie es die Gemeindeordnung von Bewerbern fürs Oberbürgermeisteramt verlangt.

Ralf Krieger

Ralf Krieger

Redakteur in der Lokalredaktion Leverkusen. Geboren in Bensberg, Jahrgang 1965, gelernter Fotograf und Reporter. Bevor er zum „Leverkusener Anzeiger“ kam, war er einige Jahre beim „Kölner Stadt-Anzeig...

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Sucht man einen roten Faden seiner Aktivitäten, dann setzt er auf die Spaltung der Gesellschaft: Vor 15 Jahren hetzte er vorrangig gegen Muslime. Während der Corona-Pandemie rief er eh‘ schon aufgebrachte Menschen zum Widerstand auf, obwohl es nie eine Impfpflicht gab. Nach dem Angriff der Hamas und der Reaktion Israels entdeckte er das Thema Gaza: Auf Demos verbündete sich der ehemalige Islam-Bekämpfer mit dem Islamisten Bernhard Falk, der als Links-Terrorist wegen Sprengstoffanschlägen im Gefängnis saß.

Seine Parteinahme für Putin und dessen rechtloses Regime wiegt vielleicht am schwersten: Als Leverkusener Oberbürgermeister hätte der Putin-Versteher Zugang zu Einwohnermeldedaten und zu sicherheitsrelevanten Informationen. Kann man die Markus Beisicht anvertrauen? Nein.

Für den Stadtrat kandidieren, das durfte er trotz aller Vorwürfe selbstverständlich. Der Jurist sagt, er habe bei der Ratswahl miserabel abgeschnitten, weil er sich als OB-Kandidat nicht habe bekanntmachen dürfen.

Das ist unlogisch: Wie konnte dann die Bürgerliste zwei Ratsmandate erringen? Auch die hatten keinen OB-Kandidaten, nicht mal eine echte Führungsfigur, und sie wurden doch in den Rat gewählt. Wer dagegen beim Wähler nicht ankommt, muss eben auch mal verlieren können.